Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Tit. 3.4.2.3 RdSchr. vom 17.08.2022, Briefumschlag
Tit. 3.4.2.3 RdSchr. vom 17.08.2022
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Tit. 3.4 – Antragsverfahren → Tit. 3.4.2 – Datenschutz
Tit. 3.4.2.3 RdSchr. vom 17.08.2022 – Briefumschlag
Im Gutachterverfahren wird der Briefumschlag gemäß PTV 8 verwendet. Der Briefumschlag darf nur von der Gutachterin oder dem Gutachter geöffnet werden.