Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.4.2.1 RdSchr. vom 17.08.2022, Chiffre-Nummer
Tit. 3.4.2.1 RdSchr. vom 17.08.2022
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Tit. 3.4 – Antragsverfahren → Tit. 3.4.2 – Datenschutz
Tit. 3.4.2.1 RdSchr. vom 17.08.2022 – Chiffre-Nummer
Zur Wahrung der Anonymität der Patientin oder des Patienten wird in einem bundeseinheitlichen Verfahren die Chiffre-Nummer verwendet. Sie besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und dem Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten (sechsstellig).
Beispiel: | Versicherte: Rosa Schmidt, geboren 05.09.1975 |
Patient: Kind Theodor Meier, geboren 03.08.2003 | |
Die Chiffre-Nummer lautet: M030803 |
Im Gutachterverfahren, bei Hinzuziehung einer ärztlichen Beraterin bzw. eines ärztlichen Beraters oder des Medizinischen Dienstes und im ggf. erforderlichen Schriftverkehr, ist auf allen Formblättern nur die Chiffre-Nummer anzugeben.