Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.3.4.2 RdSchr. vom 17.08.2022, Langzeittherapie
Tit. 3.3.4.2 RdSchr. vom 17.08.2022
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Tit. 3.3 – Behandlungs- und Anwendungsformen → Tit. 3.3.4 – Antragspflichtige psychotherapeutische Behandlungsformen (§ 15 PT-RL)
Tit. 3.3.4.2 RdSchr. vom 17.08.2022 – Langzeittherapie
Ein Erstantrag auf Langzeittherapie (LZT) ist antrags- und gutachterpflichtig. Bei Fortsetzungsanträgen liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob ein Gutachterverfahren eingeleitet werden soll. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Antrag auf LZT direkt aus der Probatorik heraus bzw. jederzeit während einer KZT 1 oder KZT 2 einen Umwandlungsantrag zu stellen. 50 Es gelten folgende Bewilligungsschritte; die Höchstgrenzen der Verfahren sind grundsätzlich einzuhalten. 51
Langzeittherapie | AP | TP | VT | ST |
Erwachsene (Einzel/Gruppe) | 160/80 | 60 | 60 | 36 |
Kinder (Einzel/Gruppe) | 70/60 | 70/60 | 60 | - |
Jugendliche (Einzel/Gruppe) | 90/60 | 90/60 | 60 | - |
Langzeittherapie - Verlängerung auf maximal | AP | TP | VT | ST |
Erwachsene (Einzel/Gruppe) | 300/150 | 100 | 80 | 48 |
Kinder (Einzel/Gruppe) | 150/90 | 150/90 | 80 | - |
Jugendliche (Einzel/Gruppe) | 180/90 | 180/90 | 80 | - |