Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.9 RdSchr. vom 01.04.2022, Erfahrungsbericht zu befristeten Neuregelungen
Tit. 4.9 RdSchr. vom 01.04.2022
Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Tit. 4 – Optionales Anfrageverfahren
Tit. 4.9 RdSchr. vom 01.04.2022 – Erfahrungsbericht zu befristeten Neuregelungen
(1) Die Regelungen zur Statusentscheidung gegenüber Dritten, Möglichkeit der Antragstellung durch Dritte, Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung sowie mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren treten zum 30.06.2027 wieder außer Kraft.
(2) Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuvor bis zum 31.12.2025 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Regelungen vorzulegen.