Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. vom 01.04.2022, Gesetzliche Vorschriften
Tit. 1 RdSchr. vom 01.04.2022
Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Tit. 1 RdSchr. vom 01.04.2022 – Gesetzliche Vorschriften
Vgl. § 336 i. d. F. bis 31. März 2022, § 453 SGB III, § 7 Abs. 1, § 7a, § 28a Abs. 3, § 28h Abs. 2 SGB IV, § 193 Abs. 3 VVG, § 55 Abs. 3 SGG