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RdSchr. vom 01.04.2022 vom 01.04.2022 - Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Statusfeststellung von Erwerbstätigen
Vom 1. April 2022
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN
DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN
BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG
Durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl. 2000 I S. 2) wurde ein gesondertes Anfrageverfahren zur Statusfeststellung Erwerbstätiger eingeführt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hatten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengefasst. Das Rundschreiben wurde aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das
Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621)
Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954)
Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) vom 21.03.2005 (BGBl. I S. 818)
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024)
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes vom 29.03.2017 (BGBl. I S. 626)
sowie zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung und erzielter Besprechungsergebnisse regelmäßig aktualisiert.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2970) ist das Anfrageverfahren weiterentwickelt worden. Die Änderungen sollen ab 01.04.2022 eine frühere, einfachere und schnellere Statusbeurteilung ermöglichen. Sie betreffen insbesondere
die Beschränkung der Statusbeurteilung auf die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit (Elementenfeststellung)
die Statusentscheidung gegenüber Dritten
das Antragsrecht für Dritte
die Statusbeurteilung vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit (Prognoseentscheidung)
die Statusbeurteilung für gleiche Auftragsverhältnisse (Gruppenfeststellung)
die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren
Die Statusentscheidung gegenüber Dritten, die Möglichkeit der Antragstellung Dritter, der Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung sowie der mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren sind bis 30.06.2027 befristet. Bis 31.12.2025 soll die Deutsche Rentenversicherung Bund dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über ihre Erfahrungen dazu berichten.
Das aktualisierte Rundschreiben löst mit Wirkung ab 01.04.2022 das bisherige Rundschreiben vom 21.03.2019 ab.