Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 3 PpSG, Weitere Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Art. 3 PpSG
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)
Bundesrecht
Art. 3 PpSG – Weitere Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
In § 17a Absatz 1 Satz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden nach den Wörtern "ausgebildet werden," die Wörter "nach dem ersten Jahr ihrer Ausbildung" eingefügt.