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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 13a PpSG, Änderung des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes
Art. 13a PpSG
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG)
Bundesrecht
Art. 13a PpSG – Änderung des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes
Artikel 13 Absatz 3 des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2387) wird aufgehoben.
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