Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. 5.4 RdSchr. 17i, Übersicht zum Anspruch und zur Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer
Tit. 5.4 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 5 – Beginn und Dauer des Anspruchs
Tit. 5.4 RdSchr. 17i – Übersicht zum Anspruch und zur Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer
Die nachfolgende Tabelle beschränkt sich auf die wesentlichen Personenkreise, die einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.
Tabelle 2 - Anspruch auf Kinderkrankengeld und Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer
Sachverhalt | Anspruch auf Kinderkrankengeld | Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer | Erläuterung | |
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ... | Arbeitgeber stellt für den ... | ja | nein | Anspruch besteht, ruht jedoch wegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts; keine Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer |
... arbeitet am Freistellungstag noch teilweise | ... restlichen Arbeitstag unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts frei | |||
... restlichen Arbeitstag unbezahlt frei, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beantragt kein Kinderkrankengeld | ja | nein | Anspruch besteht, kommt jedoch nicht zum Tragen, da kein Antrag gestellt wird; keine Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer | |
... restlichen Arbeitstag unbezahlt frei, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer beantragt Kinderkrankengeld | ja | ja | Anspruch i. H. des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Anspruchstag angerechnet | |
... arbeitet am Freistellungstag nicht (mehr) | ... gesamten Arbeitstag unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts frei | ja | ja | Anspruch besteht, ruht jedoch, da Arbeitsentgelt fortgezahlt wird; es wird ein Tag auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet |
... gesamten Arbeitstag unbezahlt frei | ja | ja | Anspruch besteht i. H. des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Tag auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet | |
Beschäftigungsverhältnis endet | Anspruch endet mit dem letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses | nach Ende Beschäftigungsverhältnis nicht mehr | Nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses fällt kein Arbeitsentgelt wegen der Erkrankung des Kindes aus, damit besteht kein Anspruch und folglich keine Anrechnung als Anspruchstag | |
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (sofern die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfasst) sowie Künstlerinnen/Künstler und Publizierende | tatsächlicher Ausfall an Arbeitseinkommen durch die Betreuung des Kindes | ja | ja | Anspruch i. H. v. 70 % des erzielten regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, es wird ein Anspruchstag angerechnet |
kein tatsächlicher Ausfall an Arbeitseinkommen durch die Betreuung des Kindes | ja | ja | Anspruch besteht i.H.v. 0,00 EUR, kommt jedoch nur zum Tragen, wenn ein Antrag gestellt wird - dann Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer, ansonsten keine Anrechnung | |
Unständig oder kurzzeitig Beschäftigte (sofern die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfasst) | ja | ja | Anspruch i. H. des ausgefallenen Arbeitsentgelts; es wird ein Anspruchstag angerechnet |