Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 4 SV-RechgrV 2017, Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
§ 4 SV-RechgrV 2017
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017)
Bundesrecht
§ 4 SV-RechgrV 2017 – Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2017 beträgt 57.600 Euro.
(2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2017 beträgt 52.200 Euro.