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RdSchr. 15c vom 25.09.2015 (in der Fassung vom 07.09.2022) - Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen
Vom 25. September 2015
Statt der im RdSchr. genutzten Abkürzung "EntgFG" wird hier die Abkürzung "EFZG" gewählt.
Vorwort
Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes 2012 (BGBl Teil I Nr. 35 vom 25.07.2012, Seite 1601) und des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (BGBI Teil I Nr. 30 vom 22.07.2015, Seite 1211) wurden im Entgeltfortzahlungsgesetz und in den Sozialgesetzbüchern Regelungen aufgenommen, die dem Spender von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen einen Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung einräumen, zu welchem die ambulante und stationäre Behandlung, die medizinisch erforderliche Vor- und Nachbetreuung, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Erstattung des Ausfalls von Arbeitseinkünften als Krankengeld nach § 44a SGB V und erforderlicher Fahrkosten gehören. Die Leistungspflicht bei einem Gesundheitsschaden aufgrund der Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen liegt grundsätzlich bei den Unfallversicherungsträgern.
Mit diesem Rundschreiben geben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene grundlegende Hinweise zu den in diesem Kontext relevanten fachlichen Fragen und praktischen Anforderungen. Offen gebliebene gemeinsame Umsetzungsfragen werden in den routinemäßigen Besprechungen des GKV-Spitzenverbandes mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene weiter beraten und bei Bedarf einvernehmlichen Lösungen zugeführt und nachträglich in das gemeinsame Rundschreiben integriert.
Das gemeinsame Rundschreiben vom 25.09.2015 zu den leistungsrechtlichen Ansprüchen bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen löst das bisherige gemeinsame Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 19. April 2013 zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes ab.