Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R - Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus; Konkurrenzverhältnis zwischen einem Anspruch auf Zahlung von Hartz IV- Leistungen und einem Anspruch auf Zahlung von BAFöG
Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.2013, Az.: B 4 AS 59/12 R
Wer BAföG beanspruchen kann, ist beim Jobcenter nicht an der richtigen Adresse
Langzeitarbeitslose haben keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für Erwerbsfähige, wenn sie Anspruch auf BAföG haben. Dies gilt auch dann, wenn dieser Anspruch zunächst nicht realisiert, sondern erst nachträglich in die Tat umgesetzt wird. Wer es "grob fahrlässig" unterlassen hat, das Jobcenter über den Anspruch auf BAföG-Leistungen zu informieren, der muss empfangene Leistungen zurückzahlen.
Quelle: Wolfgang Büser
Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen über den Zeitpunkt der Aufnahme einer leistungsausschließenden Ausbildung hinaus; Konkurrenzverhältnis zwischen einem Anspruch auf Zahlung von Hartz IV- Leistungen und einem Anspruch auf Zahlung von BAFöG
Rechtsgrundlagen:
§ 33 Abs. 1 SGB X
§ 45 Abs. 1 SGB X
§ 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 SGB X
§ 48 Abs. 1 S. 1, 2 SGB X
§ 7 Abs. 5 S. 1 SGB II
Fundstellen:
info also 2013, 230
SGb 2013, 279-280
SGb 2014, 193
ZfF 2013, 232-233