Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Tit. III.4.10 RdSchr. 03k, Beitragsberechnung aus Wertguthaben auf Grund von Gleitzeitvereinbarungen
Tit. III.4.10 RdSchr. 03k
Gemeinsames Rundschreiben betr. sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen; hier: Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht
Tit. III – Beitragsrecht → Tit. III.4 – Nicht vereinbarungsgemäße Verwendung des Wertguthabens (Störfälle)
Tit. III.4.10 RdSchr. 03k – Beitragsberechnung aus Wertguthaben auf Grund von Gleitzeitvereinbarungen
Die Ausführungen zu Ziffer 4.9 gelten entsprechend beim Zusammentreffen von Wertguthaben, für die keine besonderen Aufzeichnungspflichten bestehen (Wertguthaben bis zu 250 Std.), und Wertguthaben, für die besondere Aufzeichnungen zu führen sind (Summenfelder-Modell).