Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 1 UWG, Zweck des Gesetzes
§ 1 UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Bundesrecht
Kapitel 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 UWG – Zweck des Gesetzes
1Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. 2Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.