Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Entgeltkonto
Entgeltkonto
Kurzinfo
Der Arbeitgeber führt für jeden Arbeitnehmer ein Entgeltkonto. Das Entgeltkonto ist Teil der Entgeltunterlagen. Der Inhalt der Entgeltunterlagen ist in § 8 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Daraus ergibt sich auch der Inhalt des Entgeltkontos.
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Privathaushalten beschäftigen, brauchen kein Entgeltkonto zu führen und werden auch nicht geprüft.
Siehe auch