Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 13 WoGG, Gesamteinkommen
§ 13 WoGG
Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesrecht
Teil 2 – Berechnung und Höhe des Wohngeldes → Kapitel 4 – Einkommen
§ 13 WoGG – Gesamteinkommen
(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).
(2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.
Zu § 13: Geändert durch G vom 12. 8. 2020 (BGBl I S. 1879)