Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Haushaltsscheck - Halbjahresscheck
Haushaltsscheck - Halbjahresscheck
Normen
§ 8a SGB IV
§ 28a Abs. 7 und 8 SGB IV
§ 28i Satz 5 SGB IV
Kurzinfo
Arbeitgeber, die eine Haushaltshilfe mit monatlich schwankendem Arbeitsentgelt beschäftigen, müssen grundsätzlich jede Änderung des Arbeitsentgelts der Minijob-Zentrale mit einem Haushaltsscheck mitteilen.
Durch die Verwendung von Halbjahresschecks wird dem Arbeitgeber die Zusendung von Haushaltsschecks für einzelne Beschäftigungsmonate an die Minijob-Zentrale erspart.
Information
Der Halbjahresscheck ergänzt den normalen Haushaltsscheck und wird von der Minijob-Zentrale automatisch den Haushalten zur Verfügung gestellt, die Arbeitnehmer mit schwankenden Arbeitsentgelten melden. Er stellt lediglich ein zusätzliches Angebot zum normalen Haushaltsscheck dar, die Nutzung steht dem Arbeitgeber frei. Leitgedanke dieses Schecks ist der Abbau von Bürokratie, weil der Privathaushalt als Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten von überflüssigen Verwaltungspflichten befreit wird.
Eine Ausstattung des Arbeitgebers mit einem maschinell erstellten Halbjahresscheck setzt voraus, dass der Arbeitgeber zunächst einen Haushaltsscheck mit schwankenden Bezügen (Angabe eines monatlich wechselnden Arbeitsentgelts) einreicht. Nach dessen Verarbeitung stellt die Minijob-Zentrale dem Arbeitgeber halbjährlich einen Halbjahresscheck bereit.
Der Halbjahresscheck umfasst einen Beschäftigungszeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Der Arbeitgeber ergänzt die einzelnen Monate und bescheinigt die jeweiligen Verdienste seiner Haushaltshilfe. Der Meldezeitraum darf immer nur das erste oder zweite Kalenderhalbjahr umfassen, beispielsweise April bis Juni oder Juli bis September, aber nicht April bis September. Dazu sind zwei Halbjahresschecks erforderlich.
Den Halbjahresscheck sendet der Arbeitgeber rechtzeitig vor den Terminen für die Beitragsfälligkeit an die Minijob-Zentrale zurück. Danach laufen bei der Minijob-Zentrale die gleichen Prozesse ab, wie sie für den Haushaltsscheck gelten.
Siehe auch
Haushaltsscheck - AllgemeinHaushaltsscheck - BeiträgeHaushaltsscheck - Form und InhaltHaushaltsscheck - VerfahrenHaushaltsscheck - Voraussetzungen