Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Art. 13 31971R1408 (weggefallen)
Art. 13 31971R1408
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (8) (9) (10) (11) (Konsolidierte Fassung — ABl. Nr. L 28 vom 30.1.1997, S. 1 Vgl. Anlage. )
EU-Recht
TITEL II – BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN
Art. 13 31971R1408
(weggefallen)
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