Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 102 EStG, Anspruchsberechtigung
§ 102 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG)
Bundesrecht
XIII. – Mobilitätsprämie
§ 102 EStG – Anspruchsberechtigung
Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige im Sinne des § 1.
Zu § 102: Angefügt durch G vom 21. 12. 2019 (BGBl I S. 2886).
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