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BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 42/04 R - Durchschnittlicher täglicher Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege; Krankheitsbedingte Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit
Bundessozialgericht
Urt. v. 10.11.2005, Az.: B 3 KR 42/04 R
Krankenversicherung: Katheter in der Werkstatt ruft die Kasse auf den Plan
Ist für einen gesetzlich Krankenversicherten, der in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet, durch einen Pflegedienst die Blasenentleerung mittels Einmalkatheters erforderlich, so kann er von seiner Kasse verlangen, dass sie den Aufwand dafür als häusliche Krankenpflege übernimmt. Nur wenn die Pflegemaßnahme bereits beim Pflegebedarf berücksichtigt worden ist und zu einer höheren Pflegestufe geführt hat, wäre der Anspruch ausgeschlossen.
Quelle: Wolfgang Büser
Durchschnittlicher täglicher Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege; Krankheitsbedingte Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
LSG Nordrhein-Westfalen - 04.12.2003
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
AuR 2006, 39
AUR 2006, 39 (amtl. Leitsatz)
KrV 2006, 54
PflR 2005, 420-430 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
PflR 2005, 566-576 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
PflR 2006, 270-274 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
SGb 2005, 517 (Volltext)
SGb 2006, 40 (Volltext)
Hinweis:
Parallelentscheidung zu dem Urteil
BSG - 17.03.2005 - AZ: B 3 KR 8/04 R
BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 42/04 R
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