Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Pflegeversicherung - Versicherungsrecht
Pflegeversicherung - Versicherungsrecht
Kurzinfo
In die Versicherungspflicht sind seit 01.01.1995 grundsätzlich alle versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen.
Darüber hinaus besteht auch für bestimmte Personen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind, Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.
Freiwillig krankenversicherte Mitglieder haben die Möglichkeit, sich von der sozialen Pflegeversicherung befreien zu lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Versicherungsschutz nachweisen. Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beantragt werden. Ebenso wie in der Krankenversicherung sind in der Pflegeversicherung Familienangehörige unter gewissen Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.