Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Rentenwert - allgemeiner
Rentenwert - allgemeiner
Normen
Kurzinfo
Das am 01.01.1995 in Kraft getretene Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte hat grundlegende Änderungen in der Berechnung der Rentenleistungen für Landwirte gebracht und diese der Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Information
Der allgemeine Rentenwert ist ein Berechnungswert für die Ermittlung des Rentenzahlbetrages für eine Rente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Der erstmals zum 01.01.1995 gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 ALG ermittelte und festgesetzte allgemeine Rentenwert verändert sich gem. § 23 Abs. 4 Satz 2 ALG zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den der aktuelle Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung jeweils verändert wird. Der allgemeine Rentenwert (Ost) verändert sich entsprechend gem. § 102 Abs. 4 ALG.
Die Koppelung des "allgemeinen Rentenwertes" an den "aktuellen Rentenwert" bewirkt, dass sowohl die Schutzklausel als auch der Ausgleichsbedarf für die Renten der Landwirtschaftlichen Alterskasse gelten und wirksam werden. Hierzu wird auf das Stichwort Rentenwert - aktueller verwiesen.
Die Koppelung hat natürlich auch zur Folge, dass der "allgemeine Rentenwert – Ost" entsprechend dem "Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung" - Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz ab 01.07.2018 schrittweise bis zum Jahre 2024 an den "allgemeinen Rentenwert – West" angeglichen wird.
Die allgemeinen Rentenwerte West und Ost werden sich zum 01.07.2022 erhöhen. Der allgemeine Rentenwert (West) erhöht sich von 15,79 EUR auf 16,63 EUR und der allgemeine Rentenwert (Ost) von 15,43 EUR auf 16,37 EUR. Diese Werte gelten bis zum 30.06.2023.
Siehe auch