Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Rentenartfaktor
Rentenartfaktor
Normen
Kurzinfo
Der Rentenartfaktor ist ein Bestandteil der Rentenformel, mit der die Höhe einer Rente berechnet wird.
Der Rentenartfaktor bestimmt seit 1992, der Einführung des SGB VI, in Abhängigkeit der unterschiedlichen Sicherungsziele der verschiedenen Rentenarten die Rentenhöhe. Maßstab für die Rentenartfaktoren von verschiedenen Renten sind die Renten wegen Alters, deren Sicherungsziel Lohnersatz ist, ihre Rentenartfaktoren betragen demnach 1,0. Dementsprechend beträgt auch der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0, weil auch diese Rente lohnersetzend ist. Alle anderen Versicherten- und Hinterbliebenenrenten haben lohnergänzende Funktion, somit ist der Rentenartfaktor kleiner als 1,0.
Information
Der Rentenartfaktor ist in der Rentenformel ein Multiplikationswert, mit dem die unterschiedliche Höhe der einzelnen Rentenarten erreicht wird. Durch den Rentenartfaktor wird das Sicherungsziel der verschiedenen Renten dargestellt. Den einzelnen Rentenarten sind folgende Faktoren zugeordnet:
1. Rente wegen Alters | 1,0 |
2. Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 0,5 |
3. Rente wegen voller Erwerbsminderung | 1,0 |
4. Rente wegen Berufsunfähigkeit (i.d.F. bis 31.12.2000) | 0,6667 |
5. Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (i.d.F. bis 31.12.2000) | 1,0 |
6. Erziehungsrenten | 1,0 |
7. Kleine Witwen-/Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist | 1,0 |
Im Anschluss | 0,25 |
8. Große Witwen-/Witwerrente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist | 1,0 |
Im Anschluss | 0,55 |
Sofern der Ehegatte vor dem 31.12.2001 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist | 0,6 |
9. Halbwaisenrente | 0,1 |
10. Vollwaisenrente | 0,2 |