Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Müttergenesungskur - Schwerpunktmaßnahme
Müttergenesungskur - Schwerpunktmaßnahme
Normen
Rehabilitations-Richtlinie vom 16.03.2004, zuletzt geändert am 19.12.2019, BAnz AT 17.03.2020 B3, in Kraft getreten am 18.03.2020
Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V, aktuelle Fassung vom 02.07.2018
Kurzinfo
Ziel des Deutschen Müttergenesungswerks (MGW) ist es, Mütter in ihrer Gesundheit zu stärken. Unter dem Dach der Stiftung werden frauenspezifische und ganzheitliche Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Mütter mit Kindern angeboten, die medizinische und psychosoziale Therapien sowie Gesundheitsförderung umfassen. Im Müttergenesungswerk haben sich fünf Trägergruppen zusammengeschlossen, um gemeinsam die Gesundheit von Müttern zu fördern:
- Arbeiterwohlfahrt,
- Paritätische Gesamtverband,
- Deutsches Rotes Kreuz
- Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V.,
- Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.
Sie sind Träger der vom Müttergenesungswerk anerkannten fünf Mütter- und 72 Mutter-Kind-Einrichtungen sowie von mehr als 1.300 Beratungs- und Vermittlungsstellen.
Eine Reihe von Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bietet Maßnahmen an, in denen besondere Probleme der Teilnehmerinnen Berücksichtigung finden. Diese Schwerpunktmaßnahmen können als besondere Form sowohl bei Mütter- als auch bei Mutter-Kind-Maßnahmen in Betracht kommen. Die Schwerpunktkuren sind ein Angebot, für das sich Frauen entscheiden können, aber nicht müssen. Genaue Hinweise auf Schwerpunktkuren sind dem jeweiligen MGW-Jahrbuch zu entnehmen.
Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation
Am 02.07.2018 wurde die Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes als Richtlinie nach § 282 Abs. 2 Satz 3 SGB V aktualisiert und beschlossen und ist für die Medizinischen Dienste und Krankenkassen verbindlich (aktuelle Fassung vom 05.07.2016). Die Aktualisierung betrifft insbesondere die Klarstellung, dass komplexe Leistungen nach §§ 24, 41 SGB V nur stationär erbracht werden können, Ergänzungen und Konkretisierungen der Ausführungen zur Bedeutung umwelt- und personenbezogener sowie mütter-/väterspezifischer Kontextfaktoren, die Veranschaulichung des Begutachtungsablaufs durch Darstellung von Algorithmen sowie die Klarstellung, dass Rentenversicherungsträger keine Mutter-/Vater-Kind-Leistungen erbringen.
In Umsetzungsempfehlungen werden die maßgeblichen Begutachtungs- und Leistungsentscheidungsgrundlagen sowie Verwaltungsgrundsätze nochmals detailliert dargestellt, um eine einheitliche Rechtsauslegung sicherzustellen und die Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen zu erhöhen.
Information
Bestimmte Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bieten Maßnahmen sowohl bei Mütter- als auch bei Mutter-Kind-Maßnahmen an, die die besonderen Probleme der Teilnehmerinnen berücksichtigen.
Diese Schwerpunktmaßnahmen können sich z.B. richten an:
Mütter mit Gewichtsproblemen,
gehörlose Mütter,
blinde und sehbehinderte Mütter,
psychisch kranke Mütter,
krebsoperierte Mütter,
Mütter mit besonderen Belastungen durch das Klimakterium,
Mütter mit psychisch kranken Angehörigen,
Mütter mit suchtgefährdeten und suchtkranken Angehörigen,
Mütter mit dauerpflegebedürftigen Angehörigen,
Mütter in der zweiten Lebenshälfte,
Mütter mit krebskranken Kindern,
Mütter mit adipösen Kindern,
Mütter mit blinden Kindern,
Mütter mit asthma- und bronchialkranken Kindern,
Mütter mit geistig behinderten Kindern und Jugendlichen,
Mütter mit körperbehinderten Kindern und Jugendlichen,
Mütter mit schwerhörigen Kindern oder
berufstätige Mütter mit Kindern.
Die Schwerpunktkuren sind ein Angebot, für das sich Frauen entscheiden können, aber nicht müssen. Genaue Hinweise auf Schwerpunktkuren sind dem jeweiligen MGW-Jahrbuch zu entnehmen, welches u.a. bei den Beratungs- und Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerks erhältlich ist.