Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05 - Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung; Anforderungen an ein objektiv sozial gerechtfertigtes Änderungsangebot; Überprüfung einer betrieblichen Organisationsentscheidung im Kündigungsschutzprozess; Beurteilung ob eine vorgeschlagene Änderung der Billigkeit entspricht; Abwägung zwischen der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers und der Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundsätze bei Bestehen einer Vertragsänderung allein in einer Absenkung der bisherigen Vergütung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.06.2005, Az.: 2 AZR 7/05
Änderungskündigung: Umstrukturierungen darf der Arbeitgeber vornehmen
Sind die von einem Arbeitgeber (hier von einer Elektro-Einzelhandelskette mit bundesweit mehr als 90 Filialen) vorgenommenen Umstrukturierungen des gesamten Betriebes „offenbar vernünftig und nicht willkürlich“, so muss es ein Filialleiter (der hier 3.000 € Vergütung erhält) hinnehmen, wenn sein Arbeitsplatz in der alten Form nicht mehr benötigt wird und ihm per Änderungskündigung ein anderer Arbeitsplatz (auf 40 Std.-Basis mit halbem Gehalt) angeboten wird. Er kann sich nicht dagegen mit dem Argument wehren, sein Filialleiterposten hätte aufrecht gehalten werden können. Entsprechen die Anpassungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, so ist die unternehmerische Entscheidung zu akzeptieren.
Quelle: Wolfgang Büser
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung; Anforderungen an ein objektiv sozial gerechtfertigtes Änderungsangebot; Überprüfung einer betrieblichen Organisationsentscheidung im Kündigungsschutzprozess; Beurteilung ob eine vorgeschlagene Änderung der Billigkeit entspricht; Abwägung zwischen der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers und der Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundsätze bei Bestehen einer Vertragsänderung allein in einer Absenkung der bisherigen Vergütung
Fundstellen:
AuR 2006, 72-73 (Kurzinformation)
AUR 2006, 72-73 (Kurzinformation)
ZBVR online 2006, 16 (Kurzinformation)
ZfPR online 2006, 13 (amtl. Leitsatz)
BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 7/05
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe
Parallelverfahren:
BAG - 23.06.2005 - AZ: 2 AZR 642/04
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