Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

©
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 87b SGB XI (weggefallen)
§ 87b SGB XI
Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung -
Bundesrecht
Achtes Kapitel – Pflegevergütung → Zweiter Abschnitt – Vergütung der stationären Pflegeleistungen
§ 87b SGB XI
(weggefallen)
Aktionen
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.