Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 22 AltvDV (weggefallen)
§ 22 AltvDV
Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung - AltvDV)
Bundesrecht
Abschnitt 4 – Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
§ 22 AltvDV
(weggefallen)