Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 40 KStG (weggefallen)
§ 40 KStG
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Bundesrecht
Sechster Teil – Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
§ 40 KStG
(weggefallen) (1)
Zur Weiteranwendung des § 40 KStG in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung auf Antrag siehe Anwendungsvorschrift § 34 Absatz 14 KStG 2002
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