Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 9 AStG, Freigrenze bei gemischten Einkünften
§ 9 AStG
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Bundesrecht
Vierter Teil – Hinzurechnungsbesteuerung
§ 9 AStG – Freigrenze bei gemischten Einkünften
Für die Anwendung des § 7 Absatz 1 sind Einkünfte eines maßgebenden Wirtschaftsjahres im Sinne des § 7 Absatz 2, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, wenn die Einkünfte nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen, vorausgesetzt, dass die bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80 000 Euro nicht übersteigen.
Zu § 9: Neugefasst durch G vom 25. 6. 2021 (BGBl I S. 2035).