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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 159 StBerG, Zwangsmittel
§ 159 StBerG
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Bundesrecht
Dritter Teil – Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten → Erster Abschnitt – Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen
§ 159 StBerG – Zwangsmittel
Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach der Abgabenordnung.
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