Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Anlage 1.1.5 BBesG, Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 5
Anlage 1.1.5 BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1.1.5 BBesG – Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 5
Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3
Oberamtsmeister 2
Stabsgefreiter
Oberstabsgefreiter 1
Unteroffizier
Maat
Fahnenjunker
Seekadett
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
Zu Anlage I A 5: Neugefasst durch G vom 11. 6. 2013 (BGBl I S. 1514), geändert durch G vom 13. 5. 2015 (BGBl I S. 706).