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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 23 HGB, Verbot der Veräußerung ohne das Handelsgeschäft
§ 23 HGB
Handelsgesetzbuch
Bundesrecht
Erstes Buch – Handelsstand → Dritter Abschnitt – Handelsfirma
§ 23 HGB – Verbot der Veräußerung ohne das Handelsgeschäft
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
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