Hallo zusammen, eine Mitarbeiterin eines Mandanten möchte die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen. Frage: Ist dies zulässig und wenn, bekommt die Arbeitnehmerin trotzdem für die Zeit ab 6 Wochen vor der Geburt vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bezahlt?
Expertenforum - Mutterschaftsgeld
Expertenforum
Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
-
01
Mutterschaftsgeld
-
02
RE: Mutterschaftsgeld
Hallo Lohn_und_Gehalt,
der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG).
Somit besteht für die schwangere Frau die Möglichkeit, sich gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich zu einer (ggf. auch reduzierten) Arbeitsleistung bereit zu erklären. Diese Entscheidung kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht jedoch, soweit und solange die Arbeitnehmerin beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ExpertenteamThemenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service