Expertenforum - Mutterschaftsgeld

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  • 01
    Mutterschaftsgeld

    Hallo zusammen, eine Mitarbeiterin eines Mandanten möchte die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen. Frage: Ist dies zulässig und wenn, bekommt die Arbeitnehmerin trotzdem für die Zeit ab 6 Wochen vor der Geburt vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bezahlt?

  • 02
    RE: Mutterschaftsgeld

    Hallo Lohn_und_Gehalt,

    der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 MuSchG).

    Somit besteht für die schwangere Frau die Möglichkeit, sich gegenüber ihrem Arbeitgeber ausdrücklich zu einer (ggf. auch reduzierten) Arbeitsleistung bereit zu erklären. Diese Entscheidung kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht jedoch, soweit und solange die Arbeitnehmerin beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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