Neues aus der Sozialversicherung
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse.
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04 • 2024 Der Arbeitgeber-Newsletter |
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Guten Tag, heute erhalten Sie die neue Ausgabe unseres Newsletters für Arbeitgeber, „gesundes unternehmen“, mit folgenden Themen: |
Beschäftigung oder Selbstständigkeit? Die berufliche Neuorientierung in die Selbstständigkeit erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte bei einer Selbstständigkeit wichtig sind. |
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„Mit dem Rad zur Arbeit“ – jetzt anmelden
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Es geht wieder los: Ab 1. Mai startet die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“. Alle Radfreundinnen und -freunde können sich jetzt schon anmelden und am Social Media-Gewinnspiel teilnehmen. |
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Bewegung im Arbeitsalltag Beschäftigte, die sich regelmäßig bewegen oder sportlich aktiv sind, sind meist länger gesund und leistungsfähig. Praktische Tipps für Bewegungsangebote, die sich unkompliziert in jedem Betrieb umsetzen lassen. |
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Ihre AOKAOK Rheinland-Pfalz/Saarland |
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Vertretungsberechtigt: Dr. Martina Niemeyer Vorsitzende des Vorstands der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz
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Gemäß § 13 SGB I sind die Sozialversicherungsträger verpflichtet, die Bevölkerung im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufzuklären. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages und der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO*): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. *Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Bildnachweise: Bilder: AOK Gemeinschaft
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