Sozialversicherung: kurz notiert im Februar
Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Stundung von Beiträgen * Kinderkrankengeld-Verlängerung in Kraft getreten * Jahresmeldung 2020 abgeben
Stundung wieder vereinfacht möglich
Für Betriebe, die vom Shutdown betroffen sind, gelten auch für die Monate Januar und Februar wieder vereinfachte Stundungsregeln. Auf Antrag können die Beiträge für die Monate Januar und Februar gestundet werden. Sie sind dann erst zum Fälligkeitstermin des Monats März 2021 zu zahlen. Dabei geht der GKV-Spitzenverband davon aus, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar und Februar 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende März 2021 vollständig zugeflossen sind. Hier finden Sie weitere Informationen sowie den entsprechenden Antrag.
Ausweitung des Kinderkrankengeldes in Kraft
Der Bundestag hat mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz die Anspruchsdauer für das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 erhöht. Gesetzlich Versicherte haben 2021 folgenden Anspruch:
- 20 Tage pro Kind und Elternteil
- maximal 45 Tage pro Elternteil bei mehr als zwei Kindern
- 40 Tage pro Kind für Alleinerziehende
- maximal bei mehreren Kindern 90 Tage für Alleinerziehende
Diese Sonderregelung gilt auch, wenn ein Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, etwa wegen Aufhebung der Präsenzpflicht oder bei Quarantäne.
Das Gesetz wurde am 18. Januar 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist rückwirkend zum 5. Januar in Kraft getreten. Weitere Informationen unter anderem zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Jahresmeldungen für das Jahr 2020 werden fällig
Arbeitgeber sind verpflichtet, nach Ablauf eines Jahres die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte für alle ihre Beschäftigten zu melden. Während die Jahresmeldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zum 15. Februar 2021 mit Meldegrund 50 zu übermitteln sind, ist die Meldung zur Unfallversicherung bis zum 16. Februar 2021 mit Meldegrund 92 zu erstatten.
AOK-Tipp: Die Fälligkeitstermine 2021 für Beitragsnachweise und Beitragszahlung auf einen Blick und zum Abspeichern in Ihrem Kalender finden Sie hier.
Stand
Erstellt am: 11.02.2021