Neues in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Rentner
Höherer Hinzuverdienst geht, Grundrente kommt
Im Frühjahr wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner angehoben, um Personalengpässen, die durch die Corona-Pandemie in einigen Branchen entstanden sind, entgegenzuwirken. Eine Verlängerung dieser Regel ist nicht geplant, ab 2021 gelten für Beschäftigte, die vorgezogene Altersrenten beziehen, wieder die normalen Hinzuverdienstgrenzen.
Zwei Reformvorhaben der großen Koalition sind verabschiedet, beziehungsweise befinden sich auf der Zielgeraden:
- Die neue Grundrente wird an Bezieher kleiner Altersrenten ab 2021 ausgezahlt. Der Zuschlag zur bestehenden Rente muss nicht extra beantragt werden.
- Die Elterngeldreform soll jetzt doch erst zum 1. September 2021 kommen. Unter anderem werden dabei für junge Eltern 32 Stunden Teilzeitarbeit und gleichzeitiger Bezug von Elterngeld möglich.
Wirkliche bürokratische Entlastung wird die elektronische AU-Bescheinigung bringen – für Arbeitgeber allerdings erst ab 2022. Im kommenden Jahr gelten Übergangsvorschriften, das heißt Arbeitgeber erhalten die AU-Bescheinigungen 2021 noch in Papierform.
Im Video stellt der AOK-Sozialversicherungs-Experte Klaus Herrmann die wesentlichen Änderungen in der Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Rentner vor.
Video Jahreswechsel: Arbeitnehmer und Rentner
Die Themen im Überblick
- Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten
- Die Grundrente kommt
- Elterngeldreform geplant
- Elektronische AU-Bescheinigung
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Stand
Erstellt am: 30.10.2020
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