Aktuelles

Neue Angebote, aktuelle Studien und gesetzliche Änderungen – hier erhalten Sie einen Überblick über relevante Neuigkeiten zu den Themenbereichen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung.

Aktuelles

Aktuelles im Überblick

Neue Angebote, aktuelle Studien und gesetzliche Änderungen – hier erhalten Sie einen Überblick über relevante Neuigkeiten zu den Themenbereichen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung.

Aktuelles
  • Drei Personen unterschiedlichen Alters
    Online-Seminar
    Praktika sind bei Unternehmen und Nachwuchskräften beliebt. Was dabei im Sozialversicherungs- und Melderecht gilt.
  • Eine Frau steht im Büro und putzt sich die Nase. Im Hintergrund sind weitere Personen und Schreibtische zu sehen.
    18.03.2024 | Newsletter Ausgabe 03/2024
    Welche Umlagepflicht für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH gilt.
  • Zwei Frauen in einem Büro
    07.03.2024 | Elektronischer Datenaustausch
    Die Ausfüllhilfe zum Datenaustausch sv.net/standard steht bis Juni 2024 zur Verfügung. Wechseln Sie zum SV-Meldeportal.
  • Frau und Mann im Gespräch
    20.02.2024 | Homeoffice aus dem Ausland
    Wenn Beschäftigte vorübergehend aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten möchten, ist eine Entsendebescheinigung notwendig.
  • Mann sitzt konzentriert am Computer.
    23.01.2024 | Elektronisches Meldeverfahren

    Nach Ablauf eines Kalenderjahres, bis spätestens 15. Februar, übermitteln Arbeitgeber die Jahresmeldung für ihre Beschäftigten. Darin enthalten ist der Beschäftigungszeitraum und das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt des vergangenen Jahres Die Jahresmeldung erfolgt aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis über das Jahresende hinaus besteht.

  • Eine junge Frau hat ein Baby auf dem Arm und lächelt es an. Im Hintergrund sind eine Wiese und Bäume zu sehen.
    22.01.2024 | Newsletter Ausgabe 01/2024

    Seit dem 1. Januar 2024 melden Arbeitgeber den Beginn und das Ende der Elternzeit ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeitenden den Krankenkassen elektronisch. Die neue Meldung ersetzt die bisher gängige Praxis, bei der die Krankenkassen schriftlich bei den Arbeitgebern angefragt haben. Die Meldepflicht beginnt für Elternzeiten ab dem 1. Januar 2024.

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