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  • 01
    nachträgliche Erfassung von Geburtsurkunden per 31.07.2023

    Ich habe heute von einem AN die zwei Geburtsurkunden seiner erhalten bezüglich Pflegeversicherungsbeitrag. Darf ich diese rückwirkend per 07.2023 macherfassen, programmseits wäre das kein Problem. Ist das beitragsrechtlich erlaubt ? Die Kinder sind beide vor Juli 2023 geboren.


     

  • 02
    RE: nachträgliche Erfassung von Geburtsurkunden per 31.07.2023

    Hallo ES,

    Nachweise für Kinder, die vor dem 01.07.2023 geboren wurden, wirken (auch rückwirkend) vom 1. Juli 2023 an, sofern diese bis zum 30.06.2025 nachgewiesen werden.

    Demzufolge ist nach Ihrer Schilderung eine rückwirkende beitragsrechtliche Korrektur durchzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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