AU-Feststellung wieder telefonisch möglich
Ausnahmeregelung bleibt
Angesichts der leichten Übertragbarkeit der Omikron-Variante des Coronavirus und der zu langsam voranschreitenden Impfung der Bevölkerung hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Verlängerung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Arbeitnehmer, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können bis 30. November 2022 von niedergelassenen Ärzten telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Die erneut verlängerten Sonderregeln sollen weiterhin helfen, Kontakte zu vermeiden und potenzielle Infektionsrisiken zu minimieren. Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Krankschreibung sollten Arbeitnehmer bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 04.08.2022
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Die Coronapandemie hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert. Für Arbeitgeber und Beschäftigte stellen sich im Homeoffice oder am Arbeitsplatz viele neue Herausforderungen. Arbeitsabläufe, Kommunikation, Führungsaufgaben und Teamarbeit müssen neu gedacht werden.
Arbeitgeber vermeiden krankheitsbedingte Fehlzeiten der Beschäftigten auch durch gesunde Führung, eine gute Arbeitsorganisation und wertschätzenden Umgang miteinander.