Aktionen und Angebote für Arbeitgeber: Februar
Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: Kinderkrankengeld * Pflege zu Hause * Apps auf Rezept * Digitale Gesundheitsangebote * Aktualisierte AOK-Fachbroschüren * Aushangpflichtige Gesetze * Handbuch der Sozialversicherung * Gesundheitskompetenz
Übersicht
- Länger Kinderkrankengeld: AOK PLUS stellt Informationen und Services zur Verfügung
- Pflege zu Hause: Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen zu
- DiGA: weitere Apps gibt’s auf Rezept!
- Digitale Gesundheitsangebote
- AOK-Fachbroschüren jetzt als Download oder Printversion bestellbar
- Aushangpflichtige Gesetze 2021
- Gut informiert mit dem Handbuch der Sozialversicherung
- Digitale Gesundheitskompetenz verbessern
Länger Kinderkrankengeld: AOK PLUS stellt Informationen und Services zur Verfügung
Seit dem Bekanntwerden der Neuregelung zum Kinderkrankengeld erreichen die AOK PLUS täglich hunderte Anrufe zu diesem Thema. Wartezeiten am Telefon sind deswegen unvermeidlich. Daher stellt die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen ihren Versicherten auf ihrer Homepage einen Frage-Antwort-Katalog zur Verfügung. Dieser ist über folgenden Link erreichbar: plus.aok.de/corona
Um darüber hinaus ihren Versicherten den Antrag auf Kinderkrankengeld so einfach wie möglich zu machen, gibt es auf der Homepage der AOK PLUS auch ein Musterformular.
Dieses kann entweder per Post versendet oder direkt in die Briefkästen der Filialen vor Ort gesteckt werden. Noch schneller und bequemer geht die Beantragung über die Online-Filiale der AOK PLUS: Anmelden, den Antrag hochladen, fertig.
Pflege zu Hause: Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen zu
Die Pflege zu Hause birgt anstrengende und herausfordernde Alltagssituationen. Um dabei Unterstützung zu erhalten, steht den Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu.
Dieses Geld kann für Angebote im Alltag genutzt werden, z. B. zum Einkaufen, Wäsche waschen aber auch für Botengänge bis hin zur Begleitung von beispielsweise Arztterminen. Die Entlastungsangebote können durch nach Landesrecht anerkannte Leistungsanbieter und ambulante Pflegedienste erbracht werden. Insgesamt können Versicherte pro Kalenderjahr bis zu 1.500 Euro erstattet bekommen. Nicht verwendete Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2020 können angespart und in die erste Hälfte des Folgejahres übertragen werden.
Die AOK PLUS informiert aktuell telefonisch unter der Service-Hotline 08001059000 welche zertifizierten Anbieter diese Entlastungsleistungen erbringen oder listet online im AOK-Pflegenavigator über das Auswahlfeld „Unterstützung im Alltag“ anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste auf: www.pflege-navigator.de/index.php?module=aua. Eine Übersicht, was Entlastungsleistungen sind, wem sie zustehen und wer sie erbringen darf, finden Sie im Internet unter: www.aok.de/pk/fileadmin/user_upload/AOK-PLUS/05-Content-PDF/AOK-PLUS-Infoblatt-Entlastungsbeitrag-Entlastungsleistungen.pdf
DiGA: weitere Apps gibt’s auf Rezept!
Das Digitale-Versorgungs-Gesetz erweitert den Leistungsanspruch für Versicherte um sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA.
Viele Patienten nutzen schon jetzt sogenannte Gesundheits-Apps. Das können z. B. Apps gegen Rückenschmerzen, zum Umgang mit Tinnitus oder zur Hilfe bei Depressionen sein, Apps, die beim Einnehmen von Medikamenten helfen, digitale Tagebücher für Diabetiker oder unterstützende Apps bei Migräne und Schwangerschaften. Künftig können solche Apps vom Arzt verschrieben werden. Um als gesetzliche Leistung anerkannt zu werden, müssen sie sich an wichtigen Kriterien messen lassen.
Welche DiGA dürfen nun verordnet werden? Der Anspruch der Versicherten erstreckt sich auf digitale Gesundheitsanwendungen, die im Verzeichnis nach § 139e Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.
Die Verordnungen können bei der AOK PLUS hier beantragt werden.
Digitale Gesundheitsangebote
Digitale Gesundheitsangebote sind jederzeit und überall verfügbar. Während der Kontaktbeschränkungen in der Corona-Krise sind deshalb viele Beschäftigte auf den Geschmack gekommen und nutzen regelmäßig Online-Kurse. Auch die AOK PLUS unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte mit vielseitigen Online-Programmen.
Unsere Online-Programme und Coachings unterstützen Sie bei einem gesunden und sportlichen Lebensstil. Die Online-Anwendungen helfen Ihnen, Ihr Leben aktiver zu gestalten, Rückenschmerzen entgegenzuwirken, Stress zu minimieren oder Ihr Wunschgewicht zu erreichen.
Besondere Vorteile für AOK-Versicherte:
- Programmablauf abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Gesundheit
- Individuelle Trainingspläne und intensive Betreuung durch unsere Online-Coaches
AOK-Fachbroschüren jetzt als Download oder Printversion bestellbar
Mehr als 20 AOK-Fachbroschüren zu sozialversicherungsrechtlichen Themen sind ab sofort in der aktualisierten Fassung für 2021 als Printversion und als Download kostenfrei bei der AOK verfügbar. Arbeitgeber und Mitarbeiter im Personal- und Lohnbüro können die Broschüren als Nachschlagewerke im unternehmerischen Alltag nutzen, wenn es etwa um Fragen zu Minijobs, Kurzarbeit und Schlechtwetter oder Meldungen geht. Eine Themenübersicht der AOK-Fachbroschüren sowie die Möglichkeit zum Download und Lieferung per Post finden Sie hier.
Aushangpflichtige Gesetze 2021
Bei der AOK erhalten Arbeitgeber jetzt kostenfrei die aktuelle Version der aushangpflichtigen Gesetze als Broschüre für das Jahr 2021. Geltend für das ganze Kalenderjahr finden Arbeitgeber darin alle notwendigen Gesetze und Verordnungen (Stand 1.1.2021), für die es eine explizite Aushangpflicht gibt. Ziel des vom Gesetzgeber verfügten Aushanges ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, direkt an ihrem Arbeitsplatz und ohne großen Aufwand die für sie geltenden Schutzvorschriften einsehen und nachschlagen zu können. Die Aushangpflicht gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter und eine regelmäßige Aktualisierung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Verstöße können zu einem Bußgeld führen.
Hier können Sie die aushangpflichtigen Gesetze 2021 kostenfrei online bestellen.
Gut informiert mit dem Handbuch der Sozialversicherung
Mit dem Handbuch der Sozialversicherung stellt die AOK Unternehmern, Personalsachbearbeitern, Mitarbeitern in Lohn‑ und Gehaltsbüros sowie Steuerberatern eine wichtige Arbeitsgrundlage kostenfrei zur Verfügung. Das Handbuch enthält die wichtigsten Regelungen zu Beschäftigung und SV, Beiträgen, Minijobs, Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren sowie Meldungen. Neben den Rechtsquellen enthält es ein umfangreiches Stichwortverzeichnis, die Grenzwerte 2021, die Sachbezugswerte 2021 sowie verschiedene Verordnungen zur Sozialversicherung.
Das Handbuch ist ab Ende Februar kostenfrei für Sie erhältlich.
Digitale Gesundheitskompetenz verbessern
Jedem zweiten Menschen in Deutschland fällt der Umgang mit gesundheitsbezogenen digitalen Angeboten und Informationen schwer. Das belegen die ersten bundesweit repräsentativen Daten zur digitalen Gesundheitskompetenz in Deutschland, die im Auftrag der AOK zusammengetragen wurden. Dazu befragte das Institut Skopos bundesweit 8.500 Frauen und Männer im Alter von 18 bis 75 Jahren, wie gut sie digitale Gesundheitsinformationen finden, verstehen, bewerten und letztendlich für sich nutzen können. Mehr als die Hälfte der Befragten (52,4 Prozent) verfügt demnach nur über eine eingeschränkte digitale Gesundheitskompetenz. Knapp der Hälfte (48,4 Prozent) fällt es schwer zu beurteilen, ob die Informationen zuverlässig sind oder nicht. 40 Prozent finden es zudem „schwierig“ oder „sehr schwierig“ herauszufinden, ob hinter den Gesundheitsinformationen kommerzielle Interessen stehen.
Das Ziel der AOK ist es deshalb, digitale Angebote zu liefern, die hilfreich für Versicherte sind und die digitale Gesundheitskompetenz der Menschen verbessern – so wie zum Beispiel im AOK-Gesundheitsnavigator, einer Internetseite, die unter anderem über die Qualität von Ärzten und Kliniken informiert. Die Seite wurde jetzt nach den für Nutzer wichtigen Kriterien überarbeitet: leichter Zugang, Verständlichkeit und verlässliche Informationen. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten bei der Suche nach dem passenden Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten, Krankenhaus oder einer Hebamme unterstützen wollen, können mit dem Hinweis auf den Gesundheitsnavigator eine gute Hilfestellung leisten. Hier finden Nutzer außerdem hilfreiche Informationen, was in lebensbedrohlichen Situationen oder Notfällen zu tun ist.
Stand
Erstellt am: 11.02.2021