Teilnahme und Ausschluss vom eAU-Verfahren
Für wen gilt das eAU-Verfahren?
Beteiligte am eAU-Verfahren sind
- (Zahn-)Arztpraxen
- Krankenhäuser
- Gesetzliche Krankenkassen
- Arbeitgeber
Das neue eAU-Verfahren gilt nicht für:
- Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
- Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und -nehmer
- Minijobs in Privathaushalten
- Festgestellte AU-Zeiten durch Privatärzte oder Privatärztinnen sowie Ärzte und Ärztinnen im Ausland
Unveränderte Prozesse
Durch das elektronische Verfahren werden nicht alle Prozesse geändert. Es bleibt, dass Arbeitnehmer auch nach dem 1. Januar 2023 auf Wunsch eine Papierbescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt erhalten. Diese ist aber nur für den Beschäftigten bestimmt.
Weiterhin müssen Mitarbeitende ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn sie arbeitsunfähig erkranken.
Trends & Tipps 2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) - Pilotphase und obligatorischer Start
Stand
Zuletzt aktualisiert: 09.03.2023