Teilnahme und Ausschluss vom eAU-Verfahren

Seite 4/4: Teilnahme und Ausschluss vom eAU-Verfahren
Nicht alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden auf das eAU-Verfahren umgestellt. Es gibt Ausnahmen.
Inhaltsübersicht

Für wen gilt das eAU-Verfahren?

Beteiligte am eAU-Verfahren sind

  • (Zahn-)Arztpraxen  
  • Krankenhäuser
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Arbeitgeber

Das neue eAU-Verfahren gilt nicht für:

  • Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und -nehmer
  • Minijobs in Privathaushalten
  • Festgestellte AU-Zeiten durch Privatärzte oder Privatärztinnen sowie Ärzte und Ärztinnen im Ausland

Unveränderte Prozesse

Durch das elektronische Verfahren werden nicht alle Prozesse geändert. Es bleibt, dass Arbeitnehmer auch nach dem 1. Januar 2023 auf Wunsch eine Papierbescheinigung ihrer Arbeitsunfähigkeit von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt erhalten. Diese ist aber nur für den Beschäftigten bestimmt.

Weiterhin müssen Mitarbeitende ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn sie arbeitsunfähig erkranken.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 09.03.2023

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