Sonderregeln für Arbeitnehmer werden teilweise nochmals verlängert
Entschädigung für Eltern
Noch immer sind viele Eltern gefordert, wenn Kinder wegen Quarantäne zu Hause betreut werden müssen. Die beiden Entschädigungsmöglichkeiten wurden bis 23. September verlängert:
- Gesetzlich versicherte Eltern können Kinderkrankentage nehmen und erhalten Kinderkrankentagegeld von ihrer Krankenversicherung.
- Die zweite Möglichkeit ist eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Dabei zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter und wird von den Gesundheitsbehörden entschädigt.

Sonderregelungen für Pflege
Bundestag und Bundesrat verlängerten zudem die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate bis 30. Juni 2022. Arbeitnehmer können sich weiterhin bis zu 20 Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren.
Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich
Ebenfalls verlängert wurde durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung. Arbeitnehmer, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können bis zum 31. Mai 2022 von niedergelassenen Ärzten telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Coronabonus läuft aus
Zum 31. März 2022 endet die Möglichkeit, Beschäftigten für ihr Engagement in der Coronapandemie einen steuer- und beitragsfreien Coronabonus von bis zu 1.500 Euro zukommen zu lassen. Die Regierungskoalition plant einen Bonus nur für Pflegekräfte einzuführen, dazu liegt ein Gesetzentwurf vor.