27.12.2022 | Neuer Beitragssatz ab 2023

Neuer Beitragssatz ab 2023

Ab 2023 gilt ein neuer Beitragssatz bei der AOK PLUS. Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel haben viele Krankenkassen ihren Beitragssatz angepasst. Auch der Verwaltungsrat der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen hat eine Anpassung des Zusatzbeitrages am 16.12.2022 beschlossen. 

Ausschlaggebend waren vor allem politische Entscheidungen. Sie geben den Krankenkassen immer weniger Spielraum, den Beitragssatz  stabil zu halten. Dazu zählt auch, dass die Bundesregierung erneut die Rücklagen aller Krankenkassen einfordert. Damit werden der AOK PLUS die Rücklagen entzogen, die dafür gedacht waren, den Beitrag stabil zu halten. Die Details zu den Hintergründen erfahren Sie in unseren FAQs.

Das bedeutet konkret, der Zusatzbeitrag wurde am 01. Januar um 0,3 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent angehoben. In Summe beträgt der neue Krankenkassenbeitrag bei der AOK PLUS 16,1 Prozent.

Umlagesatz U2 sinkt

Im Ausgleichsverfahren U2 (Mutterschutz) entwickelten sich die Ausgaben in den letzten Monaten positiv. Deshalb entschied der Verwaltungsrat den Umlagesatz U2 ab 01.01.2023 um 0,05 Prozentpunkte auf 0,79 Prozent zu senken. Der Umlagesatz U1 (Arbeitsunfähigkeit) bleibt stabil.

Alle aktuellen Zahlen und Rechengrößen finden Sie unter plus.aok.de/fk/rechenwerte

Hintergründe zur Beitragssatzanpassung

Wie wird die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert?

Die Beitragsgelder der Solidargemeinschaft von Arbeitnehmern und Arbeitsgebern werden an den Gesundheitsfonds gezahlt. Ebenso fließen die Beiträge von Rentenbeziehern, freiwillig Versicherten und die zu zahlenden Beiträge der Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter an den Gesundheitsfonds. Hinzu kommt ein Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt. Der Gesundheitsfonds verteilt an die gesetzlichen Krankenkassen das Geld zur Versorgung ihrer Versicherten. Dabei werden Merkmale wie etwa Alter, Wohnort der Versicherten und Krankheitslast der Menschen mitberücksichtigt.

Warum muss die AOK PLUS ihren Beitragssatz erhöhen?

Die AOK PLUS hat in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet. Dass nun eine Beitragssatzanpassung erforderlich ist, folgt als logische Konsequenz der Gesundheitspolitik. Überfällige Reformen - zum Beispiel in der Krankenhauslandschaft - wurden aufgeschoben. Erlassene, kostspielige Gesetze konnten die Versorgung nicht verbessern.

Das aktuelle Finanzstabilisierungsgesetz soll die Finanzierungslücke verkleinern. Den gesetzlichen Krankenkassen schöpft die Politik damit bereits zum zweiten Mal bestehende Rücklagen ab. Im Jahr 2021 hat das die AOK PLUS knapp 700 Millionen Euro gekostet. 2023 sind es etwa 150 Millionen. Dieses Geld, das den Beitragszahlenden in Sachsen und Thüringen gehört, war für deren Versorgung und einen stabilen Beitrag gedacht.

Zusätzlich belasten die Veränderungen beim Finanzausgleich zwischen den Kassen die Beitragszahler der AOK PLUS. Die Bundespolitik hatte entschieden, ab 2021 mehr Gelder in die Regionen mit höheren Ausgaben und insbesondere in Ballungsräume zu lenken. Diese Gelder fehlen nun in den eher ländlichen Gebieten Sachsens und Thüringens.

Wie hoch ist die aktuelle Finanzlücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Experten für die Finanzsituation des Gesundheitswesens, der sogenannte Schätzerkreis, sprechen für das Jahr 2023 aktuell von einer Finanzlücke von etwa 26 Milliarden Euro. Diese finanzielle Schieflage beruht hauptsächlich auf den teuren Reformen der vergangenen Jahre, sowie auf den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs. Bereits in 2022 wurde das voraussichtliche Finanzdefizit durch den Schätzerkreis auf 23 Milliarden Euro prognostiziert, trotz eines Bundeszuschusses aus Steuermitteln von 14 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Was hat die AOK PLUS dafür getan, damit es nicht zu weiteren Beitragssteigerungen kommt?

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren setzte sich die AOK PLUS bei den Bundestagsabgeordneten und den Landesregierungen für eine gerechtere Verteilung des zu erwartenden Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Der Bundesrat (mit den Landesregierungen von Sachsen und Thüringen) hat viele der Argumente der gesetzlichen Krankenkassen aufgegriffen und sich für Veränderungen am Gesetz stark gemacht. Der Bundestag ist den Positionen jedoch nicht gefolgt.

In den nächsten Monaten wird sich die AOK PLUS bei den anstehenden Reformvorhaben im Gesundheitswesen weiterhin dafür stark machen, dass die Versorgungssituation verbessert wird und die Beitragssätze stabil bleiben.

Was hat die Gesundheitspolitik für eine stabile Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung getan?

Die Gesundheitspolitik hat kaum etwas für eine stabile Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung getan. Im Gegenteil: Der Bund kommt seiner Verpflichtung nicht nach, den Krankenkassen einen angemessenen Beitrag für die Versorgung der Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger zu zahlen. Das schwächt die Finanzlage noch mehr. Auch mit dem neuen Bürgergeld besteht diese Situation fort. Allein dadurch ergibt sich eine Finanzierungslücke von etwa zehn Milliarden Euro. In den nächsten Jahren sind folglich Maßnahmen unabdingbar, die die Finanzierung der Krankenkassen breiter aufstellen. Außerdem sind zügig Reformen für eine besser vernetzte Gesundheitsversorgung erforderlich. In Sachsen gehört dazu auch die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte, so wie es in Thüringen bereits realisiert wurde.

Was kann ich tun, wenn ich mit den steigenden Beitragssätzen und der Gesundheitspolitik nicht einverstanden bin?

Die Bundespolitik bestimmt zum großen Teil die Gesundheitspolitik. Sie können sich daher an die örtlichen Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis wenden. Eine gute Übersicht finden Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestags. Dort können Sie Abgeordnete u. a. nach Wahlkreis, Bundesland, Fraktion oder PLZ/Ort suchen. Auch das Bundesgesundheitsministerium ist ein kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen der Gesundheitspolitik.

Weitere Informationen zum Thema Finanzierung des Gesundheitswesens

Bereits in den Vorjahren erfolgten politische Eingriffe in die Finanzautonomie der Krankenkassen. Mehr zur Finanzierung des Gesundheitswesens

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