Aufatmen am Arbeitsplatz

Die Bundesregierung hat die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Begründet wird dies mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und der stark sinkenden Anzahl der Neuerkrankungen. Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz seien daher nicht mehr nötig.
In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.