Expertenforum - Werkstudent arbeit mehr als 20 Stunden in der Woche

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Werkstudent arbeit mehr als 20 Stunden in der Woche

    Guten Tag,

    wir haben festgestellt, dass unser Student im Oktober außerhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hat. Also werden wir ihn voll verbeitragen müssen. Meine Fragen dazu sind: 1. Ab wann muss er die vollen Beiträge zur SV zahlen? Ab Oktober oder ab Beschäftigungsbeginn? 2. Angenommen, er hält sich im November wieder an die 20-Stunden-Grenze. Ab wann kann er wieder als Werkstudent gemeldet werden?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Werkstudent arbeit mehr als 20 Stunden in der Woche

    Hallo Arbeitgeberonline,

    Ihrer Vorgehensweise, dass der Werkstudent hier während der Vorlesungszeit im Monat Oktober aufgrund der Überschreitung der 20-Stunden-Grenze pflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung zu beurteilen ist, stimmen wir zu.
     
    In einem solchen Fall gehört diese Person ihrem Erscheinungsbild nach nicht mehr zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden, sondern die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten trat im Oktober 2024 in den Vordergrund (Personengruppenschlüssel „101, Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Dies gilt selbst auch in den Fällen, in denen nur ein geringfügiges Überschreiten vorliegt.

    Sofern bei einer erneuten Prüfung im November 2024 festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg wieder gegeben sind, kommt dieses erneut zum Tragen, mit der Konsequenz, den Personengruppenschlüssel „106“ in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0100“ wieder zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK NordWest

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.