Guten Tag,
wir haben festgestellt, dass unser Student im Oktober außerhalb der Semesterferien mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet hat. Also werden wir ihn voll verbeitragen müssen. Meine Fragen dazu sind: 1. Ab wann muss er die vollen Beiträge zur SV zahlen? Ab Oktober oder ab Beschäftigungsbeginn? 2. Angenommen, er hält sich im November wieder an die 20-Stunden-Grenze. Ab wann kann er wieder als Werkstudent gemeldet werden?
Vielen Dank!