Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2024

Innerhalb eines Kalendermonats gibt es generell einen Fälligkeitstag für Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden danach in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag für den laufenden Monat fällig.

Übermittlung des Beitragsnachweises

Für die Abgabe des Beitragsnachweises gilt ein bundeseinheitlicher Zeitpunkt. Der Nachweis muss der Einzugsstelle spätestens am zweiten Arbeitstag vor Fälligkeit der Beiträge vorliegen, also um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Das heißt für Unternehmen: Sie müssen die Nachweise spätestens im Laufe des Vortags übermitteln. Nur durch eine frühzeitige Übermittlung können die sich an die Übermittlung anschließenden verwaltungsinternen Abläufe rechtzeitig und vollständig erledigt werden.

Vormonatswert für Beitragsschuld nutzbar

Arbeitgeber können für die Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld generell auf den Vormonatswert zurückgreifen. Mögliche Differenzen sind mit der Beitragsabrechnung des Folgemonats auszugleichen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist jedoch weiterhin dem Monat der Auszahlung zuzuordnen und die Beitragshöhe gegebenenfalls durch Schätzung zu ermitteln.

Es gelten folgende Fälligkeitstermine beziehungsweise sich daraus ergebende späteste Einreichungstermine für den Beitragsnachweis:

Bei­trags­mo­nat 2024Ter­mi­ne für den Bei­trags­nach­weis (2 Ar­beits­ta­ge vor Fäl­lig­keit der Bei­trags­gut­schrift)Fäl­lig­keits­tag (dritt­letz­ter Bank­ar­beits­tag)
Januar25.01.2024 129.01.2024
Februar23.02.2024 127.02.2024
März22.03.2024 126.03.2024
April24.04.2024 126.04.2024
Mai24.05.2024 2
27.05.2024 1
28.05.2024 2
29.05.2024
Juni24.06.2024 126.06.2024
Juli25.07.2024 129.07.2024
August26.08.2024 128.08.2024
September24.09.2024 126.09.2024
Oktober24.10.2024 3
25.10.2024 1
28.10.2024 3
29.10.2024
November25.11.2024 127.11.2024
Dezember19.12.2024 123.12.2024

1 Bitte beachten Sie, dass der Beitragsnachweis mit Beginn des Tages um 0:00 vorliegen muss. Daher unser Tipp: Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis so rechtzeitig, dass dieser bereits am Vortag bis 24:00 bei der AOK eingeht.

2 Gilt für Bundesländer, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist.

Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

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Stand

Erstellt am: 05.10.2023

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