Minijobs
Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte Beschäftigung (450‑Euro‐Job) und die kurzfristige Beschäftigung. Während Minijobber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen und geringfügig Entlohnte sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, sind Minijobs für gewerbliche Arbeitgeber teurer als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Das Seminar informiert umfassend und praxisnah über die besonderen Regelungen.
Informationen zum Seminar
Termin: | 23.03.2021 10:30 bis 12 Uhr |
Beschreibung: |
Über 6 Millionen Minijobber sind im gewerblichen Bereich tätig. Täglich erreichen die AOK zahlreiche Arbeitgeberfragen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung. Die Antworten haben wir für Sie im praxisnahen Online-Seminar „Minijobs 2021“ aufgearbeitet. Welche wesentlichen versicherungs‑, beitrags‑, arbeits‑ und melderechtlichen Aspekte einer geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung wichtig sind, zeigen Ihnen die Experten der AOK und Fachanwalt Dr. Peter Rambach.
In rund 60 Minuten erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Aspekte von geringfügigen Beschäftigungen. Individuelle Fragen beantworten AOK-Experten im Chat.
Inhalte:
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Referent: |
Klaus Herrmann, |
Kosten: |
kostenfrei |
Rubrik: | Minijobs |