Broschüren Sozialversicherung
Die Fachbroschüren zu Sozialversicherungsthemen in der Reihe gesunde unternehmen der AOK erleichtern den Arbeitsalltag.

Beschreibung

Über sieben Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Davon sind knapp fünf Millionen Menschen ausschließlich in einem Minijob tätig. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden: dem geringfügig entlohnten Minijob mit geringem Verdienst und dem kurzfristigen Minijob, der sich durch kurze Dauer auszeichnet. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
Geringfügige Beschäftigungen sind für Arbeitgeber deshalb so interessant, weil hierdurch insbesondere personelle Engpässe (zum Beispiel durch Krankheit, Urlaubszeit, schwankende Auftragslage) kurzfristig ausgeglichen werden können. Bei kurzfristigen Beschäftigungen fallen zudem keine Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑, Renten‑ und Arbeitslosenversicherung an. Bei kurzfristigen Beschäftigungen gilt weiterhin eine Zeitgrenze von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen.
Inhalte
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Kurzfristige Beschäftigung
- Abgrenzung einer geringfügig entlohnten von einer kurzfristigen Beschäftigung
- Haushaltsscheckverfahren – Beschäftigung in Privathaushalten
- Informationen des Arbeitgebers
- Meldungen
- Entgeltfortzahlungsversicherung
- Insolvenzgeldumlage
- Zuständige Einzugsstelle
- Steuern
- Pflichten des Arbeitgebers
- Minijobs bei Jugendlichen