Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023

Seite 2/4: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023
Ab 1. Januar 2023 wird die eAU, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, für alle Arbeitgeber verbindlich. Arbeitgeber müssen ab diesem Zeitpunkt die AU-Bescheinigungen ihrer Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Vorlage einer Papierbescheinigung durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.
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Technische Voraussetzungen für den Datenaustausch

Um am eAU-Verfahren teilzunehmen, brauchen Arbeitgeber oder ihre Steuerberater

  • ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm,
  • eine elektronisch gestützte systemgeprüfte Ausfüllhilfe oder
  • ein systemuntersuchtes Zeiterfassungssystem. 

Die Daten werden über den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung nach vorheriger Anforderung für den einzelnen Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Die Personalabrechnenden sollten deshalb mindestens einmal wöchentlich an den Abruf der Daten denken beziehungsweise den Prozess automatisieren.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 09.03.2023

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