Bundesrat verlängert Sonderregelungen zur Pandemie
Fortgeltungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat verabschiedete am 26. März das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“. Dadurch gelten zahlreiche Regelungen in der Coronapandemie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus.

Bundestag entscheidet alle drei Monate über epidemische Lage
Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig automatisch als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.
Entschädigung für Eltern
Dazu gehören auch die Entschädigungsregelungen für erwerbstätige Eltern, die bei Schul- und Kitaschließungen wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht ihrer Arbeit nachgehen können.
Sonderregelungen für Pflegebereich
Bundestag und Bundesrat verlängerten zudem die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag um weitere drei Monate.
Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich
Zwar nicht per Gesetz, sondern durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde jetzt auch die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert. Arbeitnehmer, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können bis zum 30. Juni 2021 von niedergelassenen Ärzten telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Stand
Erstellt am: 30.03.2021